kein chemischen Herbizide auf Flächen
Es ist verboten, diese Flächen mit chemischen Mitteln, Grünbelagsentfernern, chemischen Haushaltsreinigern oder sogenannten Haushaltsmitteln (Salz, Essig) zu behandeln!
Der unerlaubte Einsatz von Pflanzenschutzmitteln wird vom Gesetzgeber streng geahndet: Es drohen empfindliche Strafen bis 50.000 Euro, egal, ob es ein einzelner Bürger, ein gewerbliches Unternehmen oder eine Kommune war. Quelle: Deutsche Verein des Gas- und Wasserfaches e.V. (DVGW)
Vielen Dank, für Ihre Anfrage.
Unkrautfrei ohne Chemie wird sich schon bald bei Ihnen melden!
Der Fördehausmeister
Unser Motto... nicht lang schnacken sondern anpacken!